Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge per Angebot und Bestellung

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Deutschland (Registergericht: München, HRB 270793) (nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „BPD“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge, die per Angebot und Bestellung zu Stande kommen.
Für Bestellungen über den BPD Online-Shop gelten die BPD Online-Shop AGB.
(2)BPD widerspricht der Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers.
(3) Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber den vorliegenden AGB zu.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Neben der Erstellung von Businessplänen bietet der Auftragnehmer Dienstleistungen in Form von Coaching und Beratung, Strategieentwicklung und Fördermittelberatung sowie sonstiger Unternehmensberatung an.
(2) Hinsichtlich der angebotenen Sanierungsberatung tritt der Auftragnehmer lediglich als Vermittler und Subunternehmer auf. Vertragspartner des Auftraggebers ist in diesem Fall der beauftragte Rechtsanwalt bzw. Sanierungsberater.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die auf der Internetseite des Auftragnehmers dargestellten Informationen hinsichtlich der einzelnen angebotenen Leistungen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Erst das nach Anfrage seitens des Auftraggebers vom Auftragnehmer übermittelte Angebot stellt ein Angebot im rechtstechnischen Sinne dar.
(2) Der Auftraggeber kann dieses Angebot sodann innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Erteilung des entsprechenden Auftrags mittels signierter Auftragserteilung per Post oder E-Mail.

§ 4 Zahlungspflicht des Auftraggebers, Rechnungstellung
(1) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Auftraggeber bekannt gegeben: Entweder feste Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils im 6-Minuten -Abstand aufgerundet). Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
(2) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer eine Anzahlung und später für nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu leisten. Die Parteien treffen hinsichtlich der Höhe der Zahlungen eine individuelle Vereinbarung.
(3) Nach Übergabe des Entwurfs des erstellten Businessplans oder von sonstigen Entwürfen an den Auftraggeber, hat dieser innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Übergabe die Möglichkeit, Anmerkungen sowie Anpassungswünsche innerhalb des in § 5 geregelten Rahmens zu tätigen.
(4) Nach Übergabe des Entwurfs und Ablauf der Frist von 14 Tagen ab Übergabe, wird der Restbetrag der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die ihm gewährte Möglichkeit nach Abs. 3 wahrgenommen hat.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nach, setzt der Auftragnehmer ihm eine angemessene Frist. Lässt der Auftraggeber diese verstreichen, befindet er sich im Zahlungsverzug und der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Verzugsregelungen Verzugszinsen zu berechnen sowie einen durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

§ 5 Beginn der Leistungserbringung, Vertragsdurchführung
(1) Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, beginnt der Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungen erst nach Erhalt der Anzahlung nach § 4 Abs. 2 sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und sonstigen Informationen, die für die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer herangezogen werden sollen.
(2) Liefertermine sind nur dann vertraglich bindend, wenn sie im Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich aufgeführt sind.
(3) Die im Rahmen der Beauftragung vom Auftragnehmer erstellten Businesspläne und sonstigen Dokumente beruhen auf den vom Auftraggeber übermittelten und bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen solchen Hinweis auch auf den angefertigten, finalen Businessplänen des Auftraggebers zu vermerken.
(5) Erst mit vollständiger Zahlung der Auftragssumme erhält der Auftraggeber den finalen Businessplan. Dasselbe gilt für sonstige beauftragte Dokumente, insbesondere Pitchdecks oder One-Pager.
(6) Sofern nicht anderweitig vereinbart, prüft der Auftragnehmer nicht die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und sonstigen Informationen, insbesondere Belege und Geschäftszahlen, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftragnehmer geht bei der Leistungserbringung – sofern nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar oder in Textform mitgeteilt wurde – davon aus, dass keine weiteren Besonderheiten des Unternehmens oder des Geschäftsmodells bestehen, die berücksichtigt werden müssen.
(7) Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber eine kostenfreie Korrektur- und Anpassungsrunde (Korrekturschleife). Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Entwürfe online zur Ansicht zur Verfügung. Auf Basis dessen kann der Auftraggeber Änderungswünsche & Korrekturen an den Entwürfen des Auftragnehmers äußern.
(8) Der Auftraggeber kann diese Änderungswünsche binnen 14 Tage nach Erhalt der übersandten Entwürfe dem Auftragnehmer mitteilen. Ein späterer Änderungswunsch, der nicht auf einer mangelhaften Vertragserfüllung seitens des Auftragnehmers beruht, wird nicht umgesetzt. Verspätete Änderungswünsche bedürfen einer neuen Beauftragung des Auftragnehmers.
(9) Sollten wesentliche Änderungen im Dokument gewünscht sein, zum Beispiel aufgrund einer Änderung des Geschäftsvorhabens im Ganzen oder einer Änderung des Sitzes der Unternehmung bzw. des Zielmarktes (Region/Land) oder anderer Änderungen mit ähnlicher Tragweite, können diese nicht kostenfrei umgesetzt werden, jedoch im Rahmen einer Auftragsänderung. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über den voraussichtlichen Zusatzaufwand in Kenntnis setzen und nach Zustimmung des Auftraggebers die Auftragsänderungen durchführen.
(10) Zur Erfüllung der Leistungspflicht ist der Auftragnehmer berechtigt, sich der Leistungen Dritter zu bedienen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. festgestellte Jahresabschlüsse, Rechnungen, Kalkulationen, Berechnungen, Schriftverkehr als ordnungsgemäße Kopiervorlagen) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Auftragnehmer ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen.
(3) Falls der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird der Auftragnehmer ihn per E-Mail darauf hinweisen. Wird die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist der Auftragnehmer für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn, die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich. Falls der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, können zuvor ausdrücklich vereinbarte Liefertermine nicht mehr garantiert werden.
(4) Nimmt der Auftraggeber die von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen Kosten oder Verzögerungen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf in Textform hinweisen und einen Mehraufwand in Rechnung stellen.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossene Vertrag beginnt mit der unterzeichneten Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Businessplans nicht zugemutet werden kann.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen vorbehaltlich der Bestimmungen in § 7 nach Vertragsbeendigung an den Auftraggeber zurückzugeben beziehungsweise zu löschen. Elektronische Daten werden vollständig gelöscht.
(5) Von Abs. 4 sind Unterlagen und Daten ausgenommen, für welche eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, allerdings nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungspflicht.
(6) Macht der Auftraggeber sein Kündigungsrecht im Fall eines in Auftrag gegebenen Businessplans oder sonstiger Dokumente geltend, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm bis zur Beendigung des Vertrags tatsächlich entstandenen Kosten, ersetzt zu verlangen, wobei der Auftragnehmer seinen Zeitaufwand nach Stunden gemäß seiner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Stundensätze abrechnen darf.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
(1) Wegen Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche, die sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis nach erfolgtem Widerruf gem. § 312 ff BGB ergeben.
(2) Der Auftragnehmer behält sich bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten des Auftraggebers das Eigentum an sämtlichen, dem Auftraggeber übergebenen Entwürfen und sonstigen Dokumenten vor. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, diese gegenüber Dritten, insbesondere Kreditinstituten, zu verwenden.
(3) Der Auftragnehmer behält an den von ihm erstellten Businessplan/Pitch-Decks/Entwürfen das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf das erstellte Dokument/Gutachten/Businessplan mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Einzelheiten nur für den Zweck, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist, zum Beispiel eine Weitergabe an die zu finanzierende Bank, verwenden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Dokuments/Gutachtens/Businessplans an Dritte sowie eine andere Art der Verwendung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers gestattet. Eine Veröffentlichung des Dokuments/Gutachtens/Businessplans bedarf in jedem Falle der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks gestattet.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Parteien verpflichten sich über sämtliche Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Beauftragung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter der Parteien sowie sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der Beauftragung hinaus.
(3) Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn die Parteien zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet sind.
(4) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Daten ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche dem Auftragnehmer übermittelten Dokumente sowie sonstigen Informationen vor der Übermittlung darauf hin zu überprüfen, ob diese personenbezogene Daten Dritter beinhalten. Ist dies der Fall, hat der Auftraggeber diese personenbezogenen Daten, insbesondere wenn es sich hierbei um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt (z.B. religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit), vor der Übermittlung zu anonymisieren. Sollten diese Dokumente in nicht anonymisierter Form beim Auftragnehmer eingehen, wird dieser die Verarbeitung verweigern und die Dokumente unverzüglich löschen.

§ 10 Mängelgewährleistungsrechte
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
(3) Die Leistung des Auftragnehmers gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 14 Tagen ab Möglichkeit zur Kenntnis unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Mangelanzeige beim Auftragnehmer.

§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für den Vertragszweck ist (Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Mehraufwendungen sowie entstandene Schäden beim Auftraggeber, die aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen sowie sonstigen Informationen des Auftraggebers herrühren. Dasselbe gilt für Umstände, die sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses verändert haben.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anders vereinbart.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für den Auftraggeber erstellte Businesspläne sowie sonstige Unterlagen mit einem Hinweis zu versehen, der die Haftung gegenüber Dritten ausschließt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers sowie für sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.

§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher – somit eine natürliche Person, die den Auftrag zu einem Zweck erteilt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist erforderlich, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mittels eindeutiger Erklärung informiert. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer (BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Telefon: +49 89 413 269 130, E-Mail: info@businessplandeutschland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann hierzu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber kann das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Internetseite des Auftragnehmers https://businessplandeutschland.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, erhält er unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
(3) Der Auftraggeber kann sich damit einverstanden erklären, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung seiner Leistungen beginnt. Der Auftraggeber wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Widerrufsrecht sodann mit vollständiger Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erlischt. Ist der Auftraggeber mit der Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden, hat er dieses Einverständnis und die Bestätigung seiner Kenntnis über das Erlöschen seines Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Dies kann insbesondere im Rahmen der Übermittlung der signierten Auftragserteilung per E-Mail oder Post erfolgen.
(4) Hat der Auftragnehmer während der Widerrufsfrist mit der Erfüllung der Leistungen begonnen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Ersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzes bestimmt sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.

§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern und insbesondere an sich ändernde, gesetzliche Bestimmungen anzupassen.
(2) Über entsprechende Änderungen setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtszeitig in Kenntnis.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel und Schriftform
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Ist der Auftraggeber Kaufmann und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien, die Kaufleute sind, bemühen sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
(8) Soweit in diesen AGB die Schriftform gefordert, wird, reicht Textform gem. § 126b BGB aus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen über den BPD Online-Shop (BPD Online-Shop AGB)


1. Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („BPD Online-Shop AGB“) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen der BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Deutschland (Registergericht: München, HRB 270793) (nachfolgend „BPD“) und dem Käufer (nachfolgend „Käufer“), zusammen “die Parteien”, die in Form einer Bestellung über den BPD Online-Shop erfolgt.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Abweichende Bedingungen des Käufern werden nicht anerkannt, es sei denn, BPD stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.5 Mit einer Bestellung im BPD Online-Shop stimmt der Käufer den vorliegenden BPD Online-Shop AGB zu.


2. Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertragsgegenstand

2.1 BPD ist eine Unternehmens- und Gründerberatung. Neben der Erstellung von Businessplänen bietet BPD Dienstleistungen in Form von Coaching & Beratung, Strategieentwicklung und Fördermittelberatung sowie sonstiger Unternehmensberatung an.
2.2 Die Erstellung von Businessplänen, Pitch Decks, Übersetzungen und ähnlichen Leistungen werden im BPD Online-Shop in Form von Leistungspaketen angeboten.
2.3 Hinsichtlich der angebotenen Sanierungsberatung tritt BPD lediglich als Vermittler und Subunternehmer auf. Vertragspartner des Käufers ist in diesem Fall der beauftragte Rechtsanwalt bzw. Sanierungsberater.
2.4 Die Darstellung der Leistungspakete im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf der BPD-Website haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.5 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Leistungspaketen etwas anderes vermerkt ist. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich


3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Käufer kann aus dem BPD-Angebotsportfolio Leistungspakete unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [In den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Auswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Käufer innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [Kaufen] gibt der Käufer einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Leistungspakete ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. BPD schickt daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.  Der Käufer erhält im Rahmen der Bestellung automatisiert einen eigenen Profilbereich im BPD Online-Shop, in dem er die aufgegebene Bestellung einsehen und verwalten kann.
3.4 Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei BPD eingegangen ist und stellt keine Annahme eines Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn BPD innerhalb von 10 Werktagen mit einer zweiten E-Mail ausdrücklich den Auftrag bestätigt. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt BPD das Angebot des Käufers innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Käufer wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.


4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die im BPD Online-Shop angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet BPD keine Versandkosten für die Lieferung bestellter Leistungspakete.

4.3 Die Lieferung erfolgt im digitalen Format.


5. Beginn der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung

5.1. Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, beginnt BPD mit der Leistungserbringung (Businessplan, Pitch Deck, Übersetzung etc.) nach Eingang der Zahlung sowie der vom Käufer bereitgestellten Unterlagen und sonstigen Informationen, die für die Leistungserbringung durch BPD herangezogen werden sollen.
5.2. Die von BPD erstellten Businesspläne und sonstigen Dokumente beruhen auf den vom Käufer übermittelten und bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
5.3. BPD ist berechtigt, einen solchen Hinweis auch auf den angefertigten, finalen Dokumenten des Käufers zu vermerken.
5.4. Erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält der Auftraggeber den finalen Businessplan in dem bestellten Format. Dasselbe gilt für sonstige beauftragte Dokumente, z.B. für Pitch Decks.
5.5. Sofern nicht anderweitig vereinbart, prüft BPD nicht die vom Käufer übermittelten Unterlagen und sonstigen Informationen, insbesondere Belege und Geschäftszahlen, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. BPD geht bei der Leistungserbringung – sofern nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar oder in Textform vereinbart wurde – davon aus, dass keine weiteren Besonderheiten des Käufers oder des Geschäftsmodells bestehen, die berücksichtigt werden müssen.
5.6. BPD ermöglicht dem Käufer eine kostenfreie Korrektur- und Anpassungsrunde (Korrekturschleife). Hierzu stellt BPD dem Käufer die Entwürfe online zur Ansicht zur Verfügung. Auf Basis dessen kann der Käufer Änderungswünsche & Korrekturen an den Entwürfen von BPD äußern.
5.7. Der Käufer kann diese Änderungswünsche binnen 14 Tage nach Erhalt der Entwürfe an BPD mitteilen. Ein späterer Änderungswunsch, der nicht auf einer mangelhaften Vertragserfüllung seitens BPD beruht, wird nicht umgesetzt. Verspätete Änderungswünsche bedürfen einer separaten / neuen Beauftragung von BPD.
5.8. Sollten wesentliche Änderungen im Dokument gewünscht sein, zum Beispiel aufgrund einer Änderung des Geschäftsvorhabens im Ganzen oder einer Änderung des Sitzes der Unternehmung bzw. des Zielmarktes (Region/Land) oder anderer Änderungen mit ähnlicher Tragweite, können diese nicht kostenfrei umgesetzt werden, jedoch im Rahmen einer Auftragsänderung. In diesem Fall wird BPD den Käufer über den voraussichtlichen Zusatzaufwand in Kenntnis setzen und nach Zustimmung des Käufern die Auftragsänderungen durchführen.
5.9. Zur Erfüllung der Leistungspflicht ist BPD berechtigt, sich der Leistungen Dritter zu bedienen.


6. Mitwirkungspflichten des Käufers

6.1. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass BPD alle für die Leistungserbringung notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. festgestellte Jahresabschlüsse, Rechnungen, Kalkulationen, Berechnungen, Schriftverkehr als ordnungsgemäße Kopiervorlagen) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. BPD ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
6.2. Der Käufer verpflichtet sich, die von BPD erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien BPD zuzurechnen.
6.3. Falls der Käufer seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird BPD ihn per E-Mail darauf hinweisen. Wird die Mitwirkungshandlung des Käufers dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist BPD für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn, die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Käufer war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich. Falls der Käufer seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, können zuvor ausdrücklich vereinbarte Liefertermine nicht mehr garantiert werden.
6.4. Nimmt der Käufer die von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für BPD bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen Kosten oder Verzögerungen, wird BPD den Käufern hierauf in Textform hinweisen und einen Mehraufwand in Rechnung stellen.


7. Lieferung und Lieferzeit

7.1. In der Regel beträgt die Lieferzeit für einen Businessplan und Ergänzungsleistungen 2-4 Wochen, ist jedoch abhängig von den erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Käufers.
7.2. Liefertermine sind nur dann vertraglich bindend, wenn sie vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich vereinbart wurden. Falls der Käufer seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, können zuvor ausdrücklich vereinbarte Liefertermine nicht mehr garantiert werden. Dies gilt insbesondere bei bestellten Leistungspaketen mit Express-Lieferung.
7.3. Die Auslieferung der finalen Dokumente erfolgt i.d.R. als Download in einem geschützten Online-Bereich von BPD in den bestellten Formaten (z.B. Word, PDF) und in der bestellten Sprache.
7.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat BPD gegenüber Käufern, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist BPD berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Käufern, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Käufer ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Käufer nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.


8. Zahlungsmodalitäten

8.1. Der Käufer kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsplänen und Zahlungsarten wählen. Der Käufer wird über die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
8.2. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
8.3. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Käufer bereits durch Versäumen des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
8.4. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.


9. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte

9.1. BPD behält sich bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten des Käufers das Eigentum an sämtlichen, dem Käufer übergebenen Entwürfen und sonstigen Dokumenten vor. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Käufer insbesondere nicht berechtigt, diese gegenüber Dritten, insbesondere Kreditinstituten, zu verwenden.
9.2. Gegen Ansprüche von BPD kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche, die sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis nach erfolgtem Widerruf gem. § 312 ff BGB ergeben.
9.3. BPD behält an den erstellten Dokumenten das Urheberrecht. Der Käufer darf die erstellten Dokumente mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Einzelheiten nur für den Zweck, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist, zum Beispiel eine Weitergabe an die zu finanzierende Bank, verwenden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Dokumente an Dritte sowie eine andere Art der Verwendung ist dem Käufer nur mit schriftlicher Einwilligung von BPD gestattet. Eine Veröffentlichung der Dokumente bedarf in jedem Falle der schriftlichen Einwilligung von BPD. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks gestattet.


10 Verschwiegenheitspflicht

10.1. Die Parteien verpflichten sich über sämtliche Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Beauftragung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter der Parteien sowie sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.
10.2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der Leistungserbringung hinaus.
10.3. Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn die Parteien zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet sind.
10.4. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Daten ist der Käufer verpflichtet, sämtliche an BPD übermittelten Dokumente sowie sonstigen Informationen vor der Übermittlung darauf hin zu überprüfen, ob diese personenbezogene Daten Dritter beinhalten. Ist dies der Fall, hat der Käufer diese personenbezogenen Daten, insbesondere wenn es sich hierbei um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt (z.B. religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit), vor der Übermittlung zu anonymisieren. Sollten diese Dokumente in nicht anonymisierter Form bei BPD eingehen, wird BPD die Verarbeitung verweigern und die Dokumente unverzüglich löschen.


11 Mängelgewährleistungsrechte

11.1 BPD haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Der Käufer kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
11.3 Die Leistungen von BPD gelten auch dann als abgenommen, wenn der Käufer die Abnahme nicht binnen 14 Tagen ab Möglichkeit zur Kenntnis unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Mangelanzeige bei BPD in Schriftform.


12 Haftung und Garantie

12.1. BPD haftet unbeschränkt

  1. a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
    c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

12.2. In sonstigen Fällen haftet BPD nur bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für den Vertragszweck ist (Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
12.3. Eine weitergehende Haftung durch BPD besteht nicht. Insbesondere haftet BPD nicht für Mehraufwendungen sowie entstandene Schäden beim Käufer, die aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen sowie sonstigen Informationen des Auftraggebers herrühren. Dasselbe gilt für Umstände, die sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses verändert haben.
12.4. BPD übernimmt keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anders vereinbart.
12.5. BPD ist berechtigt, für den Käufer erstellte Businesspläne sowie sonstige Unterlagen mit einem Hinweis zu versehen, der die Haftung gegenüber Dritten ausschließt.
12.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von BPD sowie für sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.


13 – entfallen –

– entfallen –


14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

14.1 Ist der Käufer Verbraucher – somit eine natürliche Person, die den Auftrag zu einem Zweck erteilt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist erforderlich, dass der Käufer BPD über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mittels eindeutiger Erklärung informiert. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
14.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer BPD (BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Telefon: +49 89 413 269 130, E-Mail: info@businessplandeutschland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann hierzu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Käufer kann das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der BPD-Internetseite https://businessplandeutschland.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Käufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, erhält er unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
14.3 Der Käufer kann sich damit einverstanden erklären, dass BPD bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung seiner Leistungen beginnt. Der Käufer wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Widerrufsrecht sodann mit vollständiger Leistungserbringung durch BPD erlischt. Ist der Käufer mit der Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden, hat er dieses Einverständnis und die Bestätigung seiner Kenntnis über das Erlöschen seines Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Dies kann insbesondere im Rahmen der Übermittlung der signierten Auftragserteilung per E-Mail oder Post erfolgen.
14.4 Hat BPD während der Widerrufsfrist mit der Erfüllung der Leistungen begonnen, ist der Käufer verpflichtet, BPD Ersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzes bestimmt sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.


§ 15 Änderungsvorbehalt

(1) BPD ist berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern und insbesondere an sich ändernde, gesetzliche Bestimmungen anzupassen.
(2) Über entsprechende Änderungen setzt BPD den Käufer rechtzeitig in Kenntnis.


16. Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel und Schriftform)

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
16.2 Ist der Käufer Unternehmer und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Das Recht von BPD einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien, die Kaufleute sind, bemühen sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
16.4 Soweit in diesen AGB die Schriftform gefordert, wird, reicht Textform gem. § 126b BGB aus.
16.5 Vertragssprache ist deutsch.
16.6 Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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