Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Deutschland (Registergericht: München, HRB 270793) (nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „BPD“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer widerspricht der Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers.
(2) Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber den vorliegenden AGB zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Neben der Erstellung von Businessplänen bietet der Auftragnehmer Dienstleistungen in Form von Coaching und Beratung, Strategieentwicklung und Fördermittelberatung sowie sonstiger Unternehmensberatung an.
(2) Hinsichtlich der angebotenen Sanierungsberatung tritt der Auftragnehmer lediglich als Vermittler und Subunternehmer auf. Vertragspartner des Auftraggebers ist in diesem Fall der beauftragte Rechtsanwalt bzw. Sanierungsberater.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die auf der Internetseite des Auftragnehmers dargestellten Informationen hinsichtlich der einzelnen angebotenen Leistungen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Erst das nach Anfrage seitens des Auftraggebers vom Auftragnehmer übermittelte Angebot stellt ein Angebot im rechtstechnischen Sinne dar.
(2) Der Auftraggeber kann dieses Angebot sodann innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Erteilung des entsprechenden Auftrags mittels signierter Auftragserteilung per Post oder E-Mail.
§ 4 Zahlungspflicht des Auftraggebers, Rechnungstellung
(1) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Auftraggeber bekannt gegeben: Entweder feste Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils im 6-Minuten -Abstand aufgerundet). Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
(2) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer eine Anzahlung und später für nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu leisten. Die Parteien treffen hinsichtlich der Höhe der Zahlungen eine individuelle Vereinbarung.
(3) Nach Übergabe des Entwurfs des erstellten Businessplans oder von sonstigen Entwürfen an den Auftraggeber, hat dieser innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Übergabe die Möglichkeit, Anmerkungen sowie Anpassungswünsche innerhalb des in § 5 geregelten Rahmens zu tätigen.
(4) Nach Übergabe des Entwurfs und Ablauf der Frist von 14 Tagen ab Übergabe, wird der Restbetrag der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die ihm gewährte Möglichkeit nach Abs. 3 wahrgenommen hat.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nach, setzt der Auftragnehmer ihm eine angemessene Frist. Lässt der Auftraggeber diese verstreichen, befindet er sich im Zahlungsverzug und der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Verzugsregelungen Verzugszinsen zu berechnen sowie einen durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 5 Beginn der Leistungserbringung, Vertragsdurchführung
(1) Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, beginnt der Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungen erst nach Erhalt der Anzahlung nach § 4 Abs. 2 sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und sonstigen Informationen, die für die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer herangezogen werden sollen.
(2) Liefertermine sind nur dann vertraglich bindend, wenn sie im Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich aufgeführt sind.
(3) Die im Rahmen der Beauftragung vom Auftragnehmer erstellten Businesspläne und sonstigen Dokumente beruhen auf den vom Auftraggeber übermittelten und bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen solchen Hinweis auch auf den angefertigten, finalen Businessplänen des Auftraggebers zu vermerken.
(5) Erst mit vollständiger Zahlung der Auftragssumme erhält der Auftraggeber den finalen Businessplan. Dasselbe gilt für sonstige beauftragte Dokumente, insbesondere Pitchdecks oder One-Pager.
(6) Sofern nicht anderweitig vereinbart, prüft der Auftragnehmer nicht die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und sonstigen Informationen, insbesondere Belege und Geschäftszahlen, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftragnehmer geht bei der Leistungserbringung – sofern nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar oder in Textform mitgeteilt wurde – davon aus, dass keine weiteren Besonderheiten des Unternehmens oder des Geschäftsmodells bestehen, die berücksichtigt werden müssen.
(7) Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber eine kostenfreie Korrektur- und Anpassungsrunde (Korrekturschleife). Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Entwürfe online zur Ansicht zur Verfügung. Auf Basis dessen kann der Auftraggeber Änderungswünsche & Korrekturen an den Entwürfen des Auftragnehmers äußern.
(8) Der Auftraggeber kann diese Änderungswünsche binnen 14 Tage nach Erhalt der übersandten Entwürfe dem Auftragnehmer mitteilen. Ein späterer Änderungswunsch, der nicht auf einer mangelhaften Vertragserfüllung seitens des Auftragnehmers beruht, wird nicht umgesetzt. Verspätete Änderungswünsche bedürfen einer neuen Beauftragung des Auftragnehmers.
(9) Sollten wesentliche Änderungen im Dokument gewünscht sein, zum Beispiel aufgrund einer Änderung des Geschäftsvorhabens im Ganzen oder einer Änderung des Sitzes der Unternehmung bzw. des Zielmarktes (Region/Land) oder anderer Änderungen mit ähnlicher Tragweite, können diese nicht kostenfrei umgesetzt werden, jedoch im Rahmen einer Auftragsänderung. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über den voraussichtlichen Zusatzaufwand in Kenntnis setzen und nach Zustimmung des Auftraggebers die Auftragsänderungen durchführen.
(10) Zur Erfüllung der Leistungspflicht ist der Auftragnehmer berechtigt, sich der Leistungen Dritter zu bedienen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. festgestellte Jahresabschlüsse, Rechnungen, Kalkulationen, Berechnungen, Schriftverkehr als ordnungsgemäße Kopiervorlagen) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Auftragnehmer ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen.
(3) Falls der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird der Auftragnehmer ihn per E-Mail darauf hinweisen. Wird die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist der Auftragnehmer für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn, die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich. Falls der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, können zuvor ausdrücklich vereinbarte Liefertermine nicht mehr garantiert werden.
(4) Nimmt der Auftraggeber die von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen Kosten oder Verzögerungen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf in Textform hinweisen und einen Mehraufwand in Rechnung stellen.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossene Vertrag beginnt mit der unterzeichneten Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Businessplans nicht zugemutet werden kann.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen vorbehaltlich der Bestimmungen in § 7 nach Vertragsbeendigung an den Auftraggeber zurückzugeben beziehungsweise zu löschen. Elektronische Daten werden vollständig gelöscht.
(5) Von Abs. 4 sind Unterlagen und Daten ausgenommen, für welche eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, allerdings nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungspflicht.
(6) Macht der Auftraggeber sein Kündigungsrecht im Fall eines in Auftrag gegebenen Businessplans oder sonstiger Dokumente geltend, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm bis zur Beendigung des Vertrags tatsächlich entstandenen Kosten, ersetzt zu verlangen, wobei der Auftragnehmer seinen Zeitaufwand nach Stunden gemäß seiner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Stundensätze abrechnen darf.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
(1) Wegen Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche, die sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis nach erfolgtem Widerruf gem. § 312 ff BGB ergeben.
(2) Der Auftragnehmer behält sich bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten des Auftraggebers das Eigentum an sämtlichen, dem Auftraggeber übergebenen Entwürfen und sonstigen Dokumenten vor. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, diese gegenüber Dritten, insbesondere Kreditinstituten, zu verwenden.
(3) Der Auftragnehmer behält an den von ihm erstellten Businessplan/Pitch-Decks/Entwürfen das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf das erstellte Dokument/Gutachten/Businessplan mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Einzelheiten nur für den Zweck, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist, zum Beispiel eine Weitergabe an die zu finanzierende Bank, verwenden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Dokuments/Gutachtens/Businessplans an Dritte sowie eine andere Art der Verwendung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers gestattet. Eine Veröffentlichung des Dokuments/Gutachtens/Businessplans bedarf in jedem Falle der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks gestattet.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Parteien verpflichten sich über sämtliche Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Beauftragung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter der Parteien sowie sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der Beauftragung hinaus.
(3) Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn die Parteien zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet sind.
(4) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Daten ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche dem Auftragnehmer übermittelten Dokumente sowie sonstigen Informationen vor der Übermittlung darauf hin zu überprüfen, ob diese personenbezogene Daten Dritter beinhalten. Ist dies der Fall, hat der Auftraggeber diese personenbezogenen Daten, insbesondere wenn es sich hierbei um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt (z.B. religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit), vor der Übermittlung zu anonymisieren. Sollten diese Dokumente in nicht anonymisierter Form beim Auftragnehmer eingehen, wird dieser die Verarbeitung verweigern und die Dokumente unverzüglich löschen.
§ 10 Mängelgewährleistungsrechte
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
(3) Die Leistung des Auftragnehmers gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 14 Tagen ab Möglichkeit zur Kenntnis unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Mangelanzeige beim Auftragnehmer.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für den Vertragszweck ist (Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Mehraufwendungen sowie entstandene Schäden beim Auftraggeber, die aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen sowie sonstigen Informationen des Auftraggebers herrühren. Dasselbe gilt für Umstände, die sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses verändert haben.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anders vereinbart.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für den Auftraggeber erstellte Businesspläne sowie sonstige Unterlagen mit einem Hinweis zu versehen, der die Haftung gegenüber Dritten ausschließt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers sowie für sonstige, zur Erfüllung der Leistungspflicht herangezogene Dritte.
§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher – somit eine natürliche Person, die den Auftrag zu einem Zweck erteilt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist erforderlich, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mittels eindeutiger Erklärung informiert. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer (BPD BusinessplanDeutschland GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München, Telefon: +49 89 413 269 130, E-Mail: info@businessplandeutschland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann hierzu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber kann das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Internetseite des Auftragnehmers https://businessplandeutschland.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, erhält er unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
(3) Der Auftraggeber kann sich damit einverstanden erklären, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung seiner Leistungen beginnt. Der Auftraggeber wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Widerrufsrecht sodann mit vollständiger Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erlischt. Ist der Auftraggeber mit der Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden, hat er dieses Einverständnis und die Bestätigung seiner Kenntnis über das Erlöschen seines Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Dies kann insbesondere im Rahmen der Übermittlung der signierten Auftragserteilung per E-Mail oder Post erfolgen.
(4) Hat der Auftragnehmer während der Widerrufsfrist mit der Erfüllung der Leistungen begonnen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Ersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzes bestimmt sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.
§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern und insbesondere an sich ändernde, gesetzliche Bestimmungen anzupassen.
(2) Über entsprechende Änderungen setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtszeitig in Kenntnis.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel und Schriftform
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Ist der Auftraggeber Kaufmann und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien, die Kaufleute sind, bemühen sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
(8) Soweit in diesen AGB die Schriftform gefordert, wird, reicht Textform gem. § 126b BGB aus.
Diese AGB gelten ab 01.01.2023
BPD BusinessplanDeutschland GmbH